Resolution 8 des UN-Sicherheitsrates

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
UN-Sicherheitsrat
Resolution 8
Datum: 29. August 1946
Sitzung: 57
Kennung: S/RES/8
Abstimmung: Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
Gegenstand: Aufnahme Afghanistans, Islands und Schwedens als neue Mitglieder in die Vereinten Nationen
Ergebnis: Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1946:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA
Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Brasilien 1889 BRA Agypten 1922 EGY
Mexiko 1934 MEX Niederlande NLD Polen POL

UN-Mitglieder nach Aufnahmedatum
  • Gründungsmitglieder
  • Gründungsmitglieder, die nicht mehr existieren o. Ä.
  • Ehemalige Mitglieder (Staaten, die nicht mehr existieren o. Ä.)
  • Die Resolution 8 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 57. Sitzung am 29. August 1946 mit zehn Stimmen beschloss. Australien enthielt sich. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Volksrepublik Albanien, der Mongolischen Volksrepublik, Afghanistans, Jordaniens, Irlands, Portugals, Islands, Siams (dem heutigen Thailand) und Schwedens als Mitglieder in die Vereinten Nationen.

    Siam, das seinen Aufnahmeantrag am 3. August 1946 gestellt hatte, bat den Sicherheitsrat am 28. August, einen Tag vor Verabschiedung der Resolution 8, die Beratungen zu ihrem Aufnahmeverfahren ruhen zu lassen. Es sollte das Ergebnis von Verhandlungen mit dem ständigen Sicherheitsratsmitglied Frankreich zu territorialen Streitigkeiten infolge des Indochinakrieges abgewartet werden.[1]

    Der Sicherheitsrat stimmte über jeden Aufnahmeantrag einzeln ab. Aufgrund der negativen Stimmen von ständigen Sicherheitsratsmitgliedern wurde den Anträgen der Volksrepublik Albanien, der Mongolischen Volksrepublik, Jordaniens, Irlands und Portugals nicht entsprochen.[1]

    Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er den Antrag der Volksrepublik Albanien, der Mongolischen Volksrepublik, Afghanistans, Jordaniens, Irlands, Portugals, Islands, Siams und Schwedens auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erhalten und geprüft hat.

    Er empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme Afghanistans, Islands und Schwedens zuzustimmen.

    Afghanistan, Island und Schweden traten den Vereinten Nationen am 19. November 1946 bei.[2]

    Im November schlossen Frankreich und Siam die Verhandlungen positiv ab. In der Folge empfahl der Sicherheitsrat die Aufnahme Siams in der Resolution 13 am 12. Dezember desselben Jahres.[1]

    Wikisource: Originaltext der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

    Einzelnachweise

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    1. a b c Resolutions and Statements of the United Nations Security Council (1946-1992) herausgegeben von Karel Wellens in der Google-Buchsuche-USA
    2. Die 193 Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge. In: crp-infotec.de. 20. Juli 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2013; abgerufen am 30. Juli 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.crp-infotec.de